Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege)
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Was sind körperbezogene Pflegemaßnahmen?
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (im Bett, am Waschbecken, in der Dusche, beim Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Was zählt zur Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände & Versorgung von chronischen und akuten Wunden
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Wochendosett vorbereiten
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung via PEG-Sonde
- Parenterale Ernährung via Port
- Kompressionstherapie (Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsverband)